Haftung des Vermieters für Sturz des Mieters bei Glätte auf gemeinschaftlichem Grundstück der Wohnungseigentümer
Leitsatz
Zur Haftung eines vermietenden Wohnungseigentümers für Schäden, die der Mieter durch einen Sturz bei Eisglätte unter Verletzung der Räum- und Streupflicht auf einem Weg erlitten hat, der sich auf dem im gemeinschaftlichen Eigentum der Wohnungseigentümer stehenden Grundstück befindet.
Fundstelle(n): NJW 2026 S. 69 Nr. 1 NJW 2026 S. 73 Nr. 1 NWB-Eilnachricht Nr. 43/2025 S. 2911 NWB-Eilnachricht Nr. 43/2025 S. 2911 ZIP 2025 S. 4 Nr. 48 FAAAK-01938