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BGH Urteil v. - VIII ZR 250/23

Gesetze: § 241 Abs 2 BGB, § 253 Abs 1 BGB, § 253 Abs 2 BGB, § 278 S 1 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 535 Abs 1 S 2 BGB

Haftung des Vermieters für Sturz des Mieters bei Glätte auf gemeinschaftlichem Grundstück der Wohnungseigentümer

Leitsatz

Zur Haftung eines vermietenden Wohnungseigentümers für Schäden, die der Mieter durch einen Sturz bei Eisglätte unter Verletzung der Räum- und Streupflicht auf einem Weg erlitten hat, der sich auf dem im gemeinschaftlichen Eigentum der Wohnungseigentümer stehenden Grundstück befindet.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2025:060825UVIIIZR250.23.0

Fundstelle(n):
NWB-Eilnachricht Nr. 43/2025 S. 2911
NWB-Eilnachricht Nr. 43/2025 S. 2911
FAAAK-01938

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