Kein Anspruch auf Videoverhandlung bei erstmaliger Antragstellung „in letzter Minute“ und nicht vorhandener Videokonferenztechnik des Gerichts
Leitsatz
NV: Aus dem Anspruch auf rechtliches Gehör folgt kein Anspruch auf die Durchführung einer Videoverhandlung, wenn der Antrag erstmals nach Dienstschluss des Gerichts am Vorabend des Verhandlungstags gestellt wird, die mündliche Verhandlung auf den frühen Vormittag terminiert wurde und im Gerichtsgebäude keine Videokonferenztechnik verfügbar ist.