Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - VII R 33/22

Gesetze: SchaumwZwStG § 9 Abs. 1; SchaumwZwStG § 11; SchaumwZwStV § 18 Abs. 3; VStSystRL Art. 18; VStSystRL Art. 21 Abs. 1 und 3; Verordnung (EG) Nr. 684/2009 Art. 3 Abs. 1, Anh. I Tabelle 1

Sicherheitsleistung in Steuerhöhe nicht konstitutiv für die Eröffnung eines Steueraussetzungsverfahrens

Leitsatz

Es steht der Beförderung von Schaumwein unter Steueraussetzung in einen anderen Mitgliedstaat nicht entgegen, wenn die zuvor vom Hauptzollamt festgesetzte und vom Versender dementsprechend geleistete Sicherheitsleistung nicht die volle Höhe der möglicherweise entstehenden Schaumweinsteuer abdeckt. Die Leistung einer Sicherheit genau in Höhe der potentiell entstehenden Schaumweinsteuer ist für die wirksame Eröffnung eines Steueraussetzungsverfahrens nicht konstitutiv.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2025:U.240625.VIIR33.22.0

Fundstelle(n):
VAAAK-02024

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank