Ortsübliche Vermietungszeit für eine Ferienwohnung
Leitsatz
1. Bei einer ausschließlich an Feriengäste vermieteten und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehaltenen Ferienwohnung ist grundsätzlich und typisierend von der Absicht des Steuerpflichtigen auszugehen, einen Einnahmeüberschuss zu erwirtschaften, wenn das Vermieten die ortsübliche Vermietungszeit von Ferienwohnungen —abgesehen von Vermietungshindernissen— nicht erheblich (das heißt um mindestens 25 %) unterschreitet.
2. Um den Einfluss temporärer Faktoren möglichst gering zu halten und ein einheitliches Bild zu erlangen, ist auf die durchschnittliche Auslastung der Ferienwohnung über einen zusammenhängenden Zeitraum von drei bis fünf Jahren abzustellen.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BFH:2025:U.120825.IXR23.24.0
Fundstelle(n): BB 2025 S. 2453 Nr. 43 DStR 2025 S. 2410 Nr. 42 DStR 2025 S. 2413 Nr. 42 DStRE 2025 S. 1332 Nr. 21 NWB-Eilnachricht Nr. 44/2025 S. 2978 NWB-Eilnachricht Nr. 44/2025 S. 2979 StuB-Bilanzreport Nr. 21/2025 S. 835 StuB-Bilanzreport Nr. 21/2025 S. 835 FAAAK-02025