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BAG Beschluss v. - 2 AZR 91/24 (A)

Gesetze: § 307 Abs 1 S 1 BGB, § 611a Abs 2 BGB, § 615 S 1 BGB, § 45 Abs 3 S 1 ArbGG, Art 30 Abs 1 BGBEG vom , Art 30 Abs 2 Nr 1 BGBEG vom , Art 27 Abs 1 BGBEG vom

Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl

Leitsatz

Der Zweite Senat möchte die Auffassung vertreten, dass § 615 Satz 1 BGB insoweit zwingend ist, als Annahmeverzugslohnansprüche des Arbeitnehmers für den Fall einer unwirksamen oder zu einem späteren Termin wirkenden Arbeitgeberkündigung nicht im Voraus - insbesondere nicht durch die Wahl einer ausländischen Rechtsordnung - abbedungen werden können.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2025:180625.B.2AZR91.24A.0

Fundstelle(n):
BB 2025 S. 2547 Nr. 44
RAAAK-02060

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