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BGH Beschluss v. - VI ZB 2/25

Gesetze: § 85 Abs 2 ZPO, § 233 S 1 ZPO

Wiedereinsetzung bei fehlender Weisung in Kanzlei zur Notierung von Vorfristen

Leitsatz

1.    Wiedereinsetzung kann nicht gewährt werden, wenn die Ursächlichkeit des Organisationsmangels für das Versäumen der Frist nicht ausgeräumt ist. Hat ein Rechtsanwalt nicht alle ihm möglichen und zumutbaren Maßnahmen zur Wahrung einer Berufungsbegründungsfrist ergriffen, zu denen auch die Eintragung einer grundsätzlich etwa einwöchigen Vorfrist gehört, geht es zu seinen Lasten, wenn nicht festgestellt werden kann, dass die Frist auch bei Durchführung dieser Maßnahmen versäumt worden wäre.

2.    Die Eintragung einer Vorfrist bietet eine zusätzliche Fristensicherung. Ein dem Rechtsanwalt insoweit anzulastender Fehler wird nicht dadurch rechtlich unerheblich, dass er bei ordnungsgemäßer Durchführung der Ausgangskontrolle am Tag des Fristablaufs noch hätte behoben werden können.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2025:160925BVIZB2.25.0

Fundstelle(n):
NJW 2025 S. 9 Nr. 45
HAAAK-02085

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