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BAG Beschluss v. - 7 ABR 28/24

Gesetze: § 3 Abs 1 BetrVG, § 3 Abs 5 S 1 BetrVG, § 4 Abs 1 S 1 BetrVG, § 7 S 1 BetrVG, § 99 Abs 1 BetrVG, § 5 Abs 1 BetrVG, § 15 Abs 1 BetrVG, § 19 Abs 1 BetrVG, § 19 Abs 2 BetrVG, § 19 Abs 3 S 3 BetrVG, § 47 BetrVG, § 50 Abs 1 BetrVG, § 87 Abs 1 BetrVG, § 613a BGB, § 24 Abs 2 BetrVGDV1WO, § 24 Abs 3 BetrVGDV1WO

Mehrfache Wahlberechtigung von Führungskräften - Betriebsratswahl - Anfechtung - aktives Wahlrecht von Führungskräften in mehreren Betrieben bei unternehmensinterner Matrix-Struktur

Leitsatz

Ist ein Arbeitnehmer in die Organisation mehrerer Betriebe seines Arbeitgebers tatsächlich eingegliedert, ist er in diesen bei der Wahl des Betriebsrats jeweils wahlberechtigt. Das gilt auch für Führungskräfte in Unternehmen mit einer betriebsübergreifenden Matrix-Struktur.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2025:220525.B.7ABR28.24.0

Fundstelle(n):
BB 2025 S. 2611 Nr. 45
DStR 2025 S. 2564 Nr. 44
NJW 2025 S. 10 Nr. 45
ZIP 2025 S. 2714 Nr. 44
PAAAK-02120

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