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BGH Urteil v. - II ZR 112/24

Gesetze: Art 17 Abs 1 Buchst c EUV 1215/2012, Art 18 Abs 1 EUV 1215/2012, Art 216 AEUV, Art 126 BrexitAbk

Anwendbarkeit der EuGVVO in einem Klageverfahren gegen einen Beklagten mit Sitz in Großbritannien nach dem Brexit

Leitsatz

Das Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft (Abl. vom /C 384 I./01) in Verbindung mit Art. 216 AEUV steht nach dem Ablauf der Übergangsfrist (Art. 126 AA) der Anwendung des Art. 18 Abs. 1 EuGVVO im Klageverfahren gegen einen Beklagten mit Sitz in Großbritannien nicht entgegen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2025:071025UIIZR112.24.0

Fundstelle(n):
Nr. 47/2025 S. 2906
BB 2025 S. 2497 Nr. 44
WM 2025 S. 1933 Nr. 43
GAAAK-02136

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