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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 6 SB 1880/25

Gesetze: SGB IX § 152; SGB X § 48

Leitsatz

Leitsatz:

1. Ermittlungen, die der Beklagte in einem Herabsetzungsverfahren zwar für erforderlich hält, aber dennoch nicht selbst durchgeführt hat, führen zu keiner Beweiserleichterung und erst Recht zu keiner Beweislastumkehr zu Lasten des Klägers.

2. Der Beklagte trägt die Beweislast nicht nur hinsichtlich der wesentlichen Änderung an sich, sondern auch hinsichtlich des Umfangs der Besserung.

Fundstelle(n):
HAAAK-02221

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