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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 4 BA 62/20

Die Beteiligten streiten um die Versicherungspflicht des Beigeladenen in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) und nach dem Recht der Arbeitsförderung aufgrund seiner Tätigkeit für eine Rechtsvorgängerin der Klägerin (V AG & Co. KG, aus der durch formwechselnde Umwandlung zum 30. April 2009 die V AG entstand, welche ihrerseits zum 12. Oktober 2016 in die heutige Bezeichnung umfirmiert wurde) in der Zeit vom 1. September 2008 bis zum 23. September 2013.

Fundstelle(n):
UAAAK-02234

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