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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 9 BA 22/22

Die Beteiligten streiten darüber, ob der Beigeladene zu 1 in seiner Tätigkeit für die Klägerin als Architekt in der Zeit vom 1. Januar 2014 bis zum 9. April 2018 abhängig beschäftigt war und der Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung unterlag.

Fundstelle(n):
DAAAK-02244

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