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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 9 BA 32/21

Die Klägerin wendet sich im Berufungsverfahren nur noch gegen eine Nachforderung von Beiträgen zur Sozialversicherung einschließlich Umlagen für die Zeit vom 1. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2013 in Höhe von 56.641,24 Euro.

Fundstelle(n):
NAAAK-02245

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