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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 5 P 138/24

Zwischen den Beteiligten steht die Zuerkennung eines höheren Pflegegrades für den Zeitraum vom 01.03.2022 bis zum 31.10.2023 im Streit.

Fundstelle(n):
HAAAK-02260

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