Haftung niedergelassener Ärzte für einen Impfschaden durch die Corona-Schutzimpfung - Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2, Passivlegitimation
Leitsatz
Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2, Passivlegitimation
Bis zum handelten die in der jeweiligen Fassung der Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Impfverordnung - CoronaImpfV) bestimmten Leistungserbringer bei der Vornahme einer Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 in Ausübung eines ihnen anvertrauten öffentlichen Amtes.