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BFH Urteil v. - XI R 31/23

Gesetze: UStG § 17 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 2; MwStSystRL Art. 65; MwStSystRL Art. 90; MwStSystRL Art. 184

Vorsteuerberichtigung bei Entgeltrückzahlung durch Bürgen

Leitsatz

1. NV: Wird eine Anzahlung, die der Unternehmer für eine nicht erbrachte Leistung gezahlt hat, teilweise an den Unternehmer zurückgezahlt, ist der in Anspruch genommene Vorsteuerabzug auch dann nach § 17 Abs. 2 Nr. 2 des Umsatzsteuergesetzes teilweise zu berichtigen, wenn die Rückzahlung durch einen Dritten (hier: Bürgen) erfolgt (Anschluss an das , BFHE 195, 437, BStBl II 2003, 434, unter II.2., sowie den , BFH/NV 2008, 999, unter II.2.a).

2. NV: Der zurückgezahlte Betrag ist auch dann in Entgelt und Umsatzsteuer aufzuteilen, wenn die Absicherung durch die Bürgschaft nur in Höhe eines Betrages erfolgt ist, der dem Entgelt (als Nettobetrag) entspricht.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2025:U.080725.XIR31.23.0

Fundstelle(n):
BB 2025 S. 2518 Nr. 44
RAAAK-02462

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