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BFH Beschluss v. - XI R 7/22

Gesetze: UStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; UStG § 17 Abs. 3 Satz 1; MwStSystRL Art. 168 Buchst. e; MwStSystRL Art. 184 ff.; AO § 37 Abs. 2; InsO § 144; InsO §§ 270 ff.

Vorsteuerberichtigung bei Rückzahlung von Einfuhrumsatzsteuer nach insolvenzrechtlicher Anfechtung

Leitsatz

1. Die Rückzahlung der Einfuhrumsatzsteuer in die Insolvenzmasse aufgrund einer insolvenzrechtlichen Anfechtung führt zur Vorsteuerberichtigung nach § 17 Abs. 3 Satz 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG).

2. Der Begriff „erstattet“ in § 17 Abs. 3 Satz 1 UStG ist unionsrechtskonform dahin zu verstehen, dass allein die tatsächliche Rückzahlung auf der Zahlungsebene gemeint ist. Es kommt deshalb nicht darauf an, ob die ursprüngliche Zahlung ohne rechtlichen Grund im Sinne des § 37 Abs. 2 der Abgabenordnung erfolgt ist.

3. Der Begriff „geschuldet“ in Art. 168 Buchst. e der Mehrwertsteuersystemrichtlinie ist dahin zu verstehen, dass er voraussetzt, dass der Steuerpflichtige eine rechtlich durchsetzbare Verpflichtung zur Zahlung der Einfuhrumsatzsteuer hat, deren Abzug als Vorsteuer er begehrt. Fehlt es daran, so kann ihm kein Recht auf Vorsteuerabzug für noch nicht entrichtete Einfuhrumsatzsteuer zustehen.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2025:B.040625.XIR7.22.0

Fundstelle(n):
Nr. 45/2025 S. 2755
BB 2025 S. 2517 Nr. 44
BBK-Kurznachricht Nr. 21/2025 S. 950
DStR 2025 S. 2540 Nr. 44
DStR 2025 S. 2545 Nr. 44
DStR-Aktuell 2025 S. 10 Nr. 43
NWB-Eilnachricht Nr. 45/2025 S. 3050
NWB-Eilnachricht Nr. 45/2025 S. 3051
StuB-Bilanzreport Nr. 21/2025 S. 839
StuB-Bilanzreport Nr. 21/2025 S. 839
ZIP 2025 S. 2835 Nr. 46
JAAAK-02469

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