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BFH Urteil v. - II B 11/72 BStBl 1972 II S. 767

Leitsatz

1. Es ist ernstlich zweifelhaft, ob ein etwaiger Verstoß des § 23 ErbStG gegen den Gleichheitssatz von dem subjektiven Verhalten des Gesetzgebers oder davon abhängt, ob die objektiven Unterschiede des Besteuerungsmaßstabes die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz verletzen.

2. Es ist ernstlich zweifelhaft, ob bei etwaiger Gleichheitswidrigkeit der Vorschriften des § 23 ErbStG dessen Absatz 1 anwendbar geblieben ist.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStBl 1972 II Seite 767
BFHE S. 345 Nr. 106,
LAAAA-99297

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