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BFH Urteil v. - V R 149/71 BStBl 1972 II S. 771

Leitsatz

Die Klage genügt dem Erfordernis der Schriftlichkeit, wenn sie von einem Kanzleiangestellten im Auftrag des Prozeßbevollmächtigten unterzeichnet ist und die Untervollmacht dem Gericht nachgewiesen wird (Fortführung der Rechtsprechung im BFH-Urteil I R 116/71 vom , BFH 103, 408, BStBl II 1972, 95).

Fundstelle(n):
BStBl 1972 II Seite 771
BFHE S. 7 Nr. 106,
FAAAA-99299

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