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BGH Urteil v. - EnZR 68/23

Gesetze: § 17e Abs 1 S 1 EnWG 2016, § 17e Abs 1 S 4 EnWG 2016, § 17e Abs 1 S 5 EnWG 2016, § 17f Abs 3 S 5 EnWG 2016, § 118 Abs 21 EnWG, § 140 BGB, § 241 Abs 2 BGB, § 242 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 254 ZPO, § 260 ZPO

Ansprüche des Betreibers eines Offshore-Windparks gegen den Übertragungsnetzbetreiber wegen Unterbrechungen der Netzanbindung - Offshore-Windpark

Leitsatz

Offshore-Windpark

1. § 17e Abs. 1 Satz 5 EnWG 2016 schließt Ansprüche auf Ersatz von Schäden nicht aus, die nicht durch die Störung der Netzanbindung an sich verursacht worden sind, sondern die auf einer Verletzung von Nebenpflichten wie Informations- und Koordinationspflichten beruhen.

2. Die Störung der Netzanbindung einer Windenergieanlage auf See ist beendet, wenn die technische Betriebsbereitschaft der Netzanbindung wiederhergestellt ist.

3. Zur Ermittlung der Höhe der Entschädigung wegen einer Störung der Netzanbindung nach § 17e Abs. 1 Satz 1 EnWG 2016 (hier: zeitlicher Anwendungsbereich des § 17e Abs. 1 Satz 1 EnWG 2016 und Abschattungseffekt).

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2025:211025UENZR68.23.1

Fundstelle(n):
JAAAK-02563

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