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BGH Urteil v. - VIa ZR 128/22

Tatbestand

Der Kläger nimmt die Beklagte wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen in einem Kraftfahrzeug auf Schadensersatz in Anspruch. Er erwarb im Oktober 2017 von einem Autohaus einen VW Multivan 2.0, der mit einem Dieselmotor des Typs EA 288 der Abgasnorm Euro 6 ausgestattet ist.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2025:161025BVIAZR128.22.0

Fundstelle(n):
EAAAK-02637

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