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BGH Urteil v. - VIa ZR 1287/22

Tatbestand

Der Kläger nimmt die Beklagte wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen in einem Kraftfahrzeug auf Schadensersatz in Anspruch. Er erwarb im April 2018 von einem Dritten einen VW Touareg 3.0 TDI, der mit einem Dieselmotor (Schadstoffklasse Euro 6) ausgerüstet ist.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2025:221025UVIAZR1287.22.0

Fundstelle(n):
TAAAK-02726

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