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BGH Urteil v. - VIa ZR 1299/22

Tatbestand

Der Kläger nimmt die wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen in einem Kraftfahrzeug auf Schadensersatz in Anspruch. Er erwarb im Juni 2017 von einem Dritten einen neuen VW Passat, der mit einem Dieselmotor des Typs EA 288 (Schadstoffklasse Euro 6) ausgestattet ist.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2025:221025UVIAZR1299.22.0

Fundstelle(n):
DAAAK-02727

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