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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 16 KR 171/23

Im Streit steht die Vergütung einer vollstationären Krankenhausbehandlung. Dabei geht es um die Frage, ob die Klägerin berechtigt war, das Zusatzentgelt ZE 131.02 (9-201e: Hochaufwändige Pflege von Kleinkindern oder von Kindern und Jugendlichen: 101 oder mehr Aufwandpunkte) iHv 6.481,56 € abzurechnen.

Fundstelle(n):
EAAAK-02812

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