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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 33 R 520/23

Der Kläger ist Treuhänder über das Vermögen des Beigeladenen zu 2). Als solcher verlangt er vom beklagten Rentenversicherungsträger die Zahlung von zuletzt noch 4.916,78 €. Er meint, dass im Zeitraum von Mai 2017 bis einschließlich November 2018 Rentenzahlungsansprüche in diesem Umfang auf ihn übergegangen sind.

Fundstelle(n):
CAAAK-02830

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