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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 22 R 11/24

Streitig ist, ob die Beklagte verpflichtet ist, weitere Feststellungen nach dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG) betreffend den Zeitraum 1. Juli 1972 bis 31. Januar 1988 zu treffen.

Fundstelle(n):
GAAAK-02833

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