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BFH Urteil v. - VIII R 17/68 BStBl 1972 II S. 876

Leitsatz

Wird ein Miterbe, dem im Erbauseinandersetzungsvertrag die Einräumung einer Beteiligung am im Nachlaß befindlichen Gewerbebetrieb versprochen wurde, später statt dessen aus dem Privatvermögen des anderen Erben abgefunden, so liegt in der Abfindung ein außerbetrieblicher Vorgang, der den Gewinn des Abfindenden nicht berührt.

Fundstelle(n):
BStBl 1972 II Seite 876
BFHE S. 436 Nr. 106,
HAAAA-99336

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