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BAG Urteil v. - 3 AZR 157/24

Gesetze: § 1 TVG, § 5 Abs 2 S 2 Alt 1 BetrAVG, Art 12 GG, Art 14 GG, § 28 Abs 3 VVG

Aufstockungsbetrag bei Postbeschäftigungsunfähigkeit - Tarifvertragsauslegung - Ruhenstatbestand

Leitsatz

Nach § 5 Abs. 5 Buchst. d des Tarifvertrags zur Regelung des Besitzstandes aus der bisherigen VAP-Zusatzversorgung (TV BZV) vom ruht der Anspruch auf einen Aufstockungsbetrag zur Rente wegen Postbeschäftigungsunfähigkeit, solange und soweit dem Betriebsrentenempfänger die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung aus versicherungsrechtlichen Gründen abgelehnt wird, weil er der Verpflichtung zur Aufrechterhaltung der gesetzlichen Rente nicht nachgekommen ist, ohne dass es auf eine fiktive Betrachtung ankommt, ob auch aus anderen Gründen kein Rentenanspruch bestanden hätte.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2025:240625.U.3AZR157.24.0

Fundstelle(n):
NJW 2025 S. 10 Nr. 48
DAAAK-03015

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