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BGH Urteil v. - VIa ZR 1662/22

Tatbestand

Der Kläger nimmt die Beklagte wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen in einem Kraftfahrzeug auf Schadensersatz in Anspruch. Er erwarb im November 2018 von einem Autohaus einen VW Tiguan, der mit einem Dieselmotor des Typs EA 288 (Schadstoffklasse Euro 6) ausgestattet ist.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2025:221025UVIAZR1662.22.0

Fundstelle(n):
AAAAK-03029

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