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BGH Urteil v. - VIa ZR 519/23

Tatbestand

Der Kläger nimmt die Beklagte wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen in einem Kraftfahrzeug auf Schadensersatz in Anspruch. Er erwarb im Oktober 2013 einen gebrauchten Audi A8 Limousine 3.0 TDI, der mit einem Dieselmotor der Baureihe EA 896 Gen2 (Schadstoffklasse Euro 5) ausgerüstet ist.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2025:221025UVIAZR519.23.0

Fundstelle(n):
LAAAK-03034

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