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BFH Urteil v. - VI R 16/23

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 1, 2 und 4; EStG § 26; EStG § 26b; FGO § 118 Abs. 2; BGB § 387; BGB § 1360 Satz 2; BGB § 1360a; BGB § 1360b; BGB § 1363 Abs. 2

Doppelte Haushaltsführung: Kein Werbungskostenabzug für die vom Ehegatten aufgrund eigener Verpflichtung gezahlten Kosten einer Zweitwohnung des anderen Ehegatten

Leitsatz

NV: Mietaufwendungen, die ein Ehegatte aufgrund eigener vertraglicher Verpflichtung getragen hat, kann der andere Ehegatte, ohne selbst vertraglich verpflichtet zu sein, grundsätzlich nicht im Wege des Drittaufwands einkünftemindernd geltend machen.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2025:U.090925.VIR16.23.0

Fundstelle(n):
BB 2025 S. 2582 Nr. 45
UAAAK-03044

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