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BMF - IV C 6 - S 2240/00044/019/033

Unentgeltliche Übertragung der Wirtschaftsgüter eines Gewerbebetriebs unter Vorbehaltsnießbrauch;

Anwendung des

Bezug:

Bezug: BStBl 2019 I S.1291

Mit Urteil vom (X R 35/19) hat der BFH Folgendes entschieden:

Werden die Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens eines Gewerbebetriebs unter Vorbehaltsnießbrauch übertragen, führt der Vorbehaltsnießbraucher jedoch seine bisherige gewerbliche Tätigkeit fort, liegt darin keine unentgeltliche Übertragung des Gewerbebetriebs im Sinne von § 6 Absatz 3 Satz 1 Halbsatz 1 des Einkommensteuer-gesetzes (EStG). Das gilt für einen aktiven wie für einen verpachteten Gewerbebetrieb.

Die unter Vorbehaltsnießbrauch übertragenen Wirtschaftsgüter werden Privatvermögen des Erwerbers.

Erlischt zu einem späteren Zeitpunkt der Nießbrauch infolge eines unentgeltlichen Vorgangs, geht der in der Person des Vorbehaltsnießbrauchers bestehende Gewerbebetrieb nach § 6 Absatz 3 Satz 1 EStG auf den Erwerber über, wenn dieser die betriebliche Tätigkeit des Vorbehaltsnießbrauchers fortführt.

Die Übertragung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe (einschließlich der Tätigkeiten nach R 15.5 EStR, die dem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb zugeordnet sind) unter Vorbehaltsnießbrauch ist dagegen weiterhin zu Buchwerten nach § 6 Absatz 3 EStG möglich (siehe insoweit auch die , BStBl 2016 II S. 765, sowie vom , VI R 26/17, BStBl 2019 II S. 660). Entsprechendes gilt für di...BStBl 2019 I S. 1291BStBl II 2020 S. 465

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