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BGH Urteil v. - I ZR 192/24

Gesetze: Art 6 Abs 1 Buchst h EURL 83/2011, Art 8 Abs 1 S 1 EURL 83/2011, Art 9 Abs 1 EURL 83/2011, Art 9 Abs 2 Buchst a EURL 83/2011, Art 10 Abs 1 EURL 83/2011, Art 246a § 1 Abs 2 S 1 Nr 1 BGBEG, Art 246a § 4 Abs 3 S 1 BGBEG, Art 247 § 6 Abs 2 S 1 BGBEG, § 312g Abs 1 BGB, § 355 BGB, § 356 Abs 3 S 1 BGB, § 356 Abs 3 S 2 BGB, § 356 Abs 4 S 1 BGB vom , § 495 Abs 1 BGB, § 652 Abs 1 S 1 BGB

Vorlagefragen an EuGH zum Beginn der Widerrufsfrist beim Online-Maklervertrag bei fehlender Übermittlung des Widerrufsformulars

Leitsatz

Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung der Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom über die Rechte der Verbraucher (ABl. L 304 vom , S. 64) folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

1.    Beginnt die vierzehntägige Widerrufsfrist des Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie 2011/83/EU zu laufen, wenn der Unternehmer dem Verbraucher das Muster-Widerrufsformular nicht zur Verfügung gestellt hat?

2.     Ergibt sich aus Bestimmungen der Richtlinie 2011/83/EU, dass das Widerrufsrecht des Verbrauchers nach Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie fortbesteht, obwohl sowohl er als auch der Unternehmer einen zwischen ihnen geschlossenen Fernabsatzvertrag vollständig erfüllt haben? Gilt dies gegebenenfalls jedenfalls dann, wenn der Unternehmer dem Verbraucher das Muster-Widerrufsformular nicht zur Verfügung gestellt hat?

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2025:221025BIZR192.24.0

Fundstelle(n):
BB 2025 S. 2625 Nr. 46
PAAAK-03131

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