Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Urteil v. - IV ZR 86/24

Gesetze: § 305c Abs 2 BGB, § 823 Abs 2 BGB, § 21 Abs 2 VRB 1994, § 21 Abs 8 VRB 1994, § 23 Abs 3 S 4 VRB 1994, § 114 Abs 1 ZPO, Art 18 Abs 1 EGRL 46/2007, Art 26 Abs 1 EGRL 46/2007, Art 46 EGRL 46/2007, Art 3 Nr 10 EGV 715/2007, Art 5 Abs 2 EGV 715/2007, § 6 Abs 1 EG-FGV, § 27 Abs 1 EG-FGV

Auslegung von Klauseln in einer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung im Zusammenhang mit einer Dieselklage

Leitsatz

Lässt sich den vereinbarten Klauseln einer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung (hier u.a.: § 21 Abs. 2 und Abs. 8, § 23 Abs. 3 Satz 4 VRB 1994) nicht eindeutig entnehmen, dass der versprochene Deckungsschutz auch im Fall der Anschaffung eines Ersatzfahrzeugs auf Versicherungsfälle begrenzt werden soll, die nach Zulassung dieses Fahrzeugs eintreten, sondern ist auch eine Auslegung möglich, dass in diesem Fall Deckungsschutz ebenfalls für Versicherungsfälle gewährt wird, die vor Zulassung des Fahrzeugs auf den Versicherungsnehmer eingetreten sind (hier: Erwerb eines mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehenen Fahrzeugs), sind die Klauseln unklar (§ 305c Abs. 2 BGB).

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2025:151025UIVZR86.24.0

Fundstelle(n):
BB 2025 S. 2625 Nr. 46
NJW 2025 S. 9 Nr. 47
WM 2025 S. 2080 Nr. 46
ZIP 2025 S. 2764 Nr. 45
YAAAK-03180

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank