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BFH Urteil v. - I R 146/70 BStBl 1972 II S. 937

Leitsatz

Auch eine zeitlich begrenzte Verpflichtung des Betriebsveräußerers, Wettbewerb zu unterlassen, rechnet beim Erwerber zum Firmenwert, es sei denn, daß sie besondere wirtschaftliche Bedeutung hat und diese in der Bemessung eines besonderen Entgelts klar zum Ausdruck gekommen ist.

Fundstelle(n):
BStBl 1972 II Seite 937
BFHE S. 118 Nr. 107,
CAAAA-99368

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