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BGH Beschluss v. - VIII ZB 34/24

Gesetze: § 85 Abs 2 ZPO, § 130a Abs 5 S 2 ZPO, § 233 S 1 ZPO, § 520 Abs 2 S 1 ZPO

Wegfall der Kausalität eines Anwaltsverschuldens bei der Postausgangskontrolle infolge unterlassener Weiterleitung des Schriftsatzes; Entfallen der Erheblichkeit eines Anwaltsverschuldens infolge einer späteren Ursache

Leitsatz

1. Zur Frage des Wegfalls der Kausalität eines Anwaltsverschuldens bei der Postausgangskontrolle wegen unterlassener Weiterleitung des Schriftsatzes - hier: Berufungsbegründung - durch ein anderes als das in erster Instanz zuständige Gericht an das Berufungsgericht (im Anschluss an Senatsbeschluss vom - VIII ZB 125/04, NJW 2005, 3776, unter III 1 b bb).

2. Zum Entfallen der rechtlichen Erheblichkeit eines Anwaltsverschuldens infolge eines späteren, der Partei oder ihrem Prozessbevollmächtigten nicht zuzurechnenden Ereignisses (hier: Erkrankung des Prozessbevollmächtigten; im Anschluss an Senatsbeschluss vom - VIII ZB 54/24, WRP 2025, 1201 Rn. 42 ff.).

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2025:240925BVIIIZB34.24.0

Fundstelle(n):
BB 2025 S. 2626 Nr. 46
OAAAK-03286

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