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BFH Urteil v. - I R 167/70 BStBl 1972 II S. 958

Gesetze: FGO § 68 i.d.F. des FGO Änderungsgesetzes vom § 128 Abs. 2

Leitsatz

Der Antrag aus § 68 FGO kann auch dann noch im Revisionsverfahren gestellt werden, wenn seine Stellung bereits im Verfahren vor dem FG möglich gewesen wäre.

Fundstelle(n):
BStBl 1972 II Seite 958
BFHE S. 576 Nr. 106,
VAAAA-99379

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