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BGH Urteil v. - VI ZR 14/25

Gesetze: § 249 Abs 1 BGB, § 252 S 2 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 611 BGB, § 287 ZPO

Schadensersatzanspruch gegen einen Tierarzt im Zusammenhang mit der Besamung einer Stute

Leitsatz

1. Fordert der Geschädigte entgangenen Gewinn, enthält § 252 BGB eine § 287 ZPO ergänzende Beweiserleichterung, wonach der Geschädigte nur die Umstände darzulegen und in den Grenzen des § 287 ZPO zu beweisen braucht, aus denen sich nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge oder den besonderen Umständen des Falls die Wahrscheinlichkeit des Gewinneintritts ergibt.

2. Die Erleichterungen der § 252 BGB, § 287 ZPO ändern nichts daran, dass es im Rahmen der notwendigen Prognose des entgangenen Gewinns im Sinne des § 252 Satz 2 BGB konkreter Anknüpfungstatsachen bedarf, die der Geschädigte darlegen und zur Überzeugung des Gerichts nachweisen muss.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2025:141025UVIZR14.25.0

Fundstelle(n):
NJW 2025 S. 10 Nr. 47
YAAAK-03381

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