Schadensersatzanspruch gegen einen Tierarzt im Zusammenhang mit der Besamung einer Stute
Leitsatz
1. Fordert der Geschädigte entgangenen Gewinn, enthält § 252 BGB eine § 287 ZPO ergänzende Beweiserleichterung, wonach der Geschädigte nur die Umstände darzulegen und in den Grenzen des § 287 ZPO zu beweisen braucht, aus denen sich nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge oder den besonderen Umständen des Falls die Wahrscheinlichkeit des Gewinneintritts ergibt.
2. Die Erleichterungen der § 252 BGB, § 287 ZPO ändern nichts daran, dass es im Rahmen der notwendigen Prognose des entgangenen Gewinns im Sinne des § 252 Satz 2 BGB konkreter Anknüpfungstatsachen bedarf, die der Geschädigte darlegen und zur Überzeugung des Gerichts nachweisen muss.
Tatbestand
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2025:141025UVIZR14.25.0
Fundstelle(n): NJW 2025 S. 10 Nr. 47 NJW 2026 S. 66 Nr. 1 ZIP 2025 S. 3024 Nr. 49 YAAAK-03381