Tragung der Verlustgefahr bei einer Geldüberweisung auf ein falsches Konto infolge der Fälschung einer in einer Postsendung angegebenen IBAN während der Postbeförderung
Leitsatz
Die Gefahr des Verlusts bei einer Geldüberweisung geht bei einem unwahrscheinlichen Kausalverlauf (hier: Fälschung einer Kontobezeichnung durch einen unbekannten Dritten) nicht nach dem Rechtsgedanken des § 270 Abs. 3 BGB i.V.m. § 242 BGB auf den Gläubiger über.
Tatbestand
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2025:081025UIVZR161.24.0
Fundstelle(n): BB 2025 S. 2690 Nr. 47 NJW 2025 S. 10 Nr. 47 WM 2025 S. 2076 Nr. 46 OAAAK-03461