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Umsatzsteuer; Platzierungsabhängige Zahlungen an einen Berufsreiter bei der Teilnahme an Turnieren mit fremden Pferden durch einen Dritten
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Nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:
I. Grundsätze des
1Der BFH entschied mit Urteil vom , XI R 25/18, dass Preisgelder, die ein Reiter im Falle einer erfolgreichen Teilnahme an einem Turnier durch einen Dritten (vom Veranstalter oder vom Eigentümer des Pferdes) erhält, kein Entgelt für eine steuerbare Leistung des Reiters sind.
2Das Preisgeld wird nicht für die Überlassung des Pferdes durch seinen Eigentümer an den Rennveranstalter gezahlt, sondern für die Erzielung eines bestimmten Wettbewerbsergebnisses (erfolgreiche Platzierung). Auch wenn sich der Rennveranstalter zur Zahlung des Preisgelds verpflichtet hat, hängt der Erhalt von der Erzielung einer besonderen Leistung ab und unterliegt gewissen Unwägbarkeiten, was einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen der Überlassung des Pferdes und dem Erhalt des Preisgelds ausschließt. Dies trifft nach Auffassung des BFH auf die Anteile an den Preisgeldern, die ein Reiter vom Eigentümer des Pferdes erhält, wenn er mit einem fremden Pferd erfolgreich an einem Turnier teilnimmt, in gleicher Weise zu. Auch dann wird ...