Kostenloser erstmaliger Zugang zum E-Abo einer Zeitung in den Jahren 2009 bis 2012
Leitsatz
1. Bei der Lieferung einer Zeitung aus Papier (Print-Abo) und der Gewährung von Zugang zu einem E-Paper der Zeitung (E-Abo) handelt es sich um selbständige Hauptleistungen, da sie nicht untrennbar sind, beide für den Kunden einen eigenständigen Zweck haben und das E-Paper nicht nur dazu dient, die Printausgabe der Zeitung unter optimalen Bedingungen zu lesen.
2. In den Jahren 2009 bis 2012 war es noch gerechtfertigt, dem Zugang zum E-Abo einen Anteil am Gesamtentgelt von 0 € zuzuweisen, wenn und solange sich anlässlich der erstmaligen Gewährung des Zugangs der Gesamtpreis für das Abonnement nicht erhöht hatte.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BFH:2025:U.090725.XIR29.23.0
Fundstelle(n): BB 2025 S. 2645 Nr. 46 BFH/NV 2026 S. 87 Nr. 1 DStRE 2025 S. 1496 Nr. 24 DStRE 2025 S. 1500 Nr. 24 StuB-Bilanzreport Nr. 22/2025 S. 879 StuB-Bilanzreport Nr. 22/2025 S. 879 UR 2025 S. 903 Nr. 23 UStB 2025 S. 380 Nr. 12 UStB 2025 S. 381 Nr. 12 NAAAK-03470