Krankenversicherung - stationäre Liposuktion - normativer Charakter der Anl 1 der „Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zu Untersuchungs- und Behandlungsmethoden im Krankenhaus“ (juris: MKERL) - Nichtigkeit des Beschlusses zur befristeten Aufnahme der Liposuktion bei Lipödem in Anl 1 der MKERL - nicht an Erprobung teilnehmendes Krankenhaus - Wirksamkeit der Qualitätsanforderungen der Qualitätssicherungs-Richtlinie Liposuktion (juris: QLipRL) trotz Nichtigkeit der Einbeziehung in Anl 1 MKERL
Tatbestand
Die Beteiligten streiten um die Versorgung der Klägerin mit einer stationären Liposuktionsbehandlung der Beine.