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BFH Urteil v. - VIII R 201/71 BStBl 1973 II S. 78

Leitsatz

1. Ein in ein Kfz fest eingebautes Autoradio bildet zusammen mit dem Kfz ein einheitliches Wirtschaftsgut.

2. Die Gesamtkosten für Fahrzeug und Autoradio können nach dem betrieblichen und dem privaten Nutzungsanteil aufgeteilt werden.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
BStBl 1973 II Seite 78
BFHE S. 294 Nr. 107,
ZAAAA-99411

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