Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Oberste Finanzbehörden der Länder - G 1400

Aufhebung der gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom , BStBl 2020 I S. 1032

Bezug: BStBl 2020 I S. 1032

Bezug: BStBl 2020 II S. 649

Mit gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder vom , a.a.O., hat die Finanzverwaltung zu den Folgen des , BStBl 2020 II S. 649, auf die Gewerbesteuer Stellung genommen und entschieden, dass die Grundsätze des Urteils nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus allgemein anzuwenden sind.

Nach dem Ergebnis einer Erörterung der obersten Finanzbehörden der Länder wird an dieser Auffassung nicht weiter festgehalten. Die gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom , a.a.O., werden aufgehoben.

Die im , a.a.O., zum Ausdruck kommenden gewerbesteuerlichen Grundsätze sind damit in allen offenen Fällen über den entschiedenen Einzelfall hinaus allgemein anzuwenden.

Diese Erlasse ergehen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen.

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank