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BSG Urteil v. - B 2 U 10/23 R

Gesetze: § 9 Abs 1 SGB 7, Anl 1 Nr 1301 BKV, § 44 Abs 2 SGB 10

Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 1301 - Harnblasenkarzinom bei einem Kfz-Mechaniker - arbeitstechnische Voraussetzung - Exposition gegenüber aromatischen Aminen - Schmierfett - Unterbodenschutzmittel - aktueller medizinisch-wissenschaftlicher Erkenntnisstand

Tatbestand

Die Beteiligten streiten in einem Überprüfungsverfahren darüber, ob der Kläger Anspruch auf Feststellung seines Harnblasenkarzinoms als Berufskrankheit (BK) nach Nr 1301 der Anlage 1 zur BKV (Schleimhautveränderungen, Krebs oder andere Neubildungen der Harnwege durch aromatische Amine - BK 1301) hat.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2025:170625UB2U1023R0

Fundstelle(n):
DAAAK-03790

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