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BFH Urteil v. - III R 23/23

Gesetze: GewStG § 9 Nr. 1 Satz 2 ff.

Keine erweiterte Grundstückskürzung bei Halten von Oldtimern als Anlageobjekt

Leitsatz

Eine in § 9 Nr. 1 Satz 2 ff. des Gewerbesteuergesetzes nicht ausdrücklich erlaubte Nebentätigkeit (im Streitfall: Halten von Oldtimern zum Zwecke der Wertsteigerung) kann auch dann zum Ausschluss der erweiterten Grundstückskürzung führen, wenn mit ihr keine Einnahmen erzielt werden.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2025:U.240725.IIIR23.23.0

Fundstelle(n):
BB 2025 S. 2709 Nr. 47
DStR 2025 S. 2667 Nr. 46
VAAAK-03891

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