Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - IV R 23/23

Gesetze: AO § 171 Abs. 10 Satz 1; AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; AO § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a; EStG a.F. § 3 Nr. 66; EStG § 3a Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, Abs. 4; FGO § 48 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a

Sanierungsertrag im Sonderbetriebsvermögen und Begriff der unternehmensbezogenen Sanierung bei einer Mitunternehmerschaft

Leitsatz

1. Ein im Sonderbetriebsvermögen eines Mitunternehmers angefallener Sanierungsertrag im Sinne des § 3a Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist —wie ein im Gesamthandsbereich einer Mitunternehmerschaft angefallener Sanierungsertrag— nach § 3a Abs. 4 Satz 1 EStG festzustellen.

2. Bei einer Mitunternehmerschaft müssen die einzelnen Tatbestandsmerkmale einer unternehmensbezogenen Sanierung im Sinne des § 3a Abs. 2 EStG bezogen auf die Gesellschaft vorliegen.

3. Für die Auslegung der in § 3a Abs. 2 EStG enthaltenen Tatbestandsmerkmale ist auf die zu § 3 Nr. 66 EStG a.F. ergangenen Rechtsprechungsleitlinien zurückzugreifen (vgl. Beschlüsse des , BStBl II 2025, 145, Rz 20; vom  - X B 63/20, Rz 7).

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2025:U.210825.IVR23.23.0

Fundstelle(n):
BB 2025 S. 2709 Nr. 47
FAAAK-03892

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank