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BVerwG Urteil v. - 7 C 7.24

Gesetze: § 5 BImSchG, § 6 BImSchG, § 17 BImSchG, § 20 BImSchG, § 21 BImSchG, § 7 Abs 2 Nr 4 BNatSchG, § 30 BNatSchG, § 34 BNatSchG, § 37 NatSchG ST 2004, § 45 NatSchG ST 2004, Nr 4.6.1.1 TA Luft 2002, Nr 8 TA Luft 2021, Anh 8 TA Luft 2021, Anh 9 TA Luft 2021

Feststellung der Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung

Leitsatz

Eine geänderte Bewertung bei Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung schon vorhandener Tatsachen ist eine nachträgliche Änderung der Sachlage, wenn diese auf neuen fachlichen Erkenntnissen beruht. Eine derartige Änderung der Sachlage berührt die Rechtmäßigkeit der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nicht und kann nur dann berücksichtigt werden, wenn diese zu Gunsten des Anlagenbetreibers wirkt.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerwG:2025:110925U7C7.24.0

Fundstelle(n):
NJW 2025 S. 10 Nr. 49
KAAAK-03980

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