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BGH Urteil v. - VIa ZR 336/22

Tatbestand

Der Kläger nimmt die Beklagte wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen in einem Kraftfahrzeug auf Schadensersatz in Anspruch. Er erwarb im Frühjahr 2015 von der Beklagten einen von ihr hergestellten BMW 320d, der mit einem Motor N 47 (Schadstoffklasse Euro 6) ausgestattet ist.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2025:121125UVIAZR336.22.0

Fundstelle(n):
KAAAK-04174

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