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BGH Urteil v. - VIa ZR 912/22

Tatbestand

Die Klägerin nimmt die Beklagte wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen in einem Kraftfahrzeug auf Schadensersatz in Anspruch. Sie erwarb im Juli 2019 von einem zunächst mitverklagten Autohaus einen von der Beklagten hergestellten gebrauchten Mercedes-Benz GLC 250d 4MATIC, der mit einem Dieselmotor der Baureihe OM 651 (Schadstoffklasse Euro 6) ausgerüstet ist.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2025:111125UVIAZR912.22.0

Fundstelle(n):
EAAAK-04176

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