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BGH Urteil v. - VIa ZR 992/22

Tatbestand

Die Klägerin nimmt die Beklagte wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen in einem Kraftfahrzeug auf Schadensersatz in Anspruch. Sie erwarb im August 2015 einen - mittlerweile abgemeldeten - Neuwagen VW Touareg 3.0, in dem ein V6-Turbodieselmotor des Typs EA897 evo (Schadstoffklasse Euro 6) verbaut ist.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2025:051125UVIAZR992.22.0

Fundstelle(n):
OAAAK-04177

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